Gartenhaus planen – Nutzung, Standort und Kosten

Bei der Planung und beim Aufbau eines Gartenhauses sind oft auch rechtliche Vorgaben zu beachten. Foto ©Forenius stock adobe

Das Haus steht, ist nach den Wünschen der Bewohner eingerichtet und der Einzug fand bereits statt. Nun fehlt zu deren Glück noch ein gemütlicher Garten, am besten mit Gartenhaus.

Gleich für welchen Zweck dies bestimmt ist, sollten Grundstücksbesitzer, die ein Gartenhaus planen, die Kosten kalkulieren und herausfinden, welche rechtlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Zunächst ist dabei die Nutzungsfrage zu klären.

Wofür soll das Gartenhaus genutzt werden?

Planen Haus- und Gartenbesitzer, ein Gartenhaus auf ihrem Grundstück zu errichten, gibt es dafür verschiedene Gründe.

1. Das Gartenhaus als Aufbewahrungsort von Gartenzubehör

Ist der Keller überfüllt oder wird zu Wohnzwecken, als Partyraum oder andere Zwecke gebraucht, neigen Gartenbesitzer dazu, Gartengeräte oder überzählige Badfliesen draußen auf dem Grundstück auszulagern. Ein Gartenhaus löst das Problem. Es bietet Platz für Rasenmäher, überzähliges Baumaterial und Gartengeräte, die draußen rosten würden.

2. Das Gartenhaus zum Wohnen und Schlafen

Viele Menschen träumen von einem Gartenhaus als Rückzugsmöglichkeit, zum Beisammensein mit der Familie oder zum Feiern mit Freunden. Kommen Gäste, fungiert es als zusätzliches Gästezimmer nach einer feuchtfröhlichen Gartenparty.

Das richtige Material

Die Wahl des Materials hängt vom Zweck und von der Größe des Gartenhauses ab.

MaterialVorteileNachteile
Kunststoffleichtim günstigsten Fall recyclebarstabilals Geräteschuppen nutzbaroptisch weniger schön
Steinkann nicht rostenMorschheit ausgeschlossenrobust und langlebigbrennt nichtteurer als ein Gartenhaus aus Holz und Kunststoff
Holzlanglebig bei guter Pflegeangenehmes Raumklimaals Bausatz leicht aufzubauenteils günstig zu kaufen- nach Imprägnierung Lasur oder Anstrich mit Farbe nach Wahl möglichaufwendige Pflege aufgrund des WitterungsschutzesImprägnierung gegen Schädlingen und Schimmel notwendig

Der richtige Standort

Wo soll das Gartenhäuschen stehen? Für Gartenbesitzer, die ihr Gartenhaus planen, ist das Platzangebot für den Standort bedeutend. Einfache Geräteschuppen benötigen weniger Platz als eine Kombination Gerätehaus und Gartenhaus zu Party und Wohnzwecken. Auch ein allein Wohnzwecken dienendes Gebäude bedarf mehr Raum.

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Bei einem geringen Platzangebot empfiehlt sich ein Anlehngerätehaus oder -Gartenhaus. Die Vorteile:

  • Dämmung des Haupthauses
  • Material- und Kostenersparnis – denn: eine Wand fällt fort
  • kurze Wege zu überbrücken, um vom Haupthaus zum Gartenhaus zu kommen
  • Auswahl zwischen n Größen und Ausführungen
  • vorhandenes Pflaster nutzbar zur Erstellung eines Plattenfundaments

Die Nachteile eines Anlehngartenhauses:

  • Angebot überschaubar, da es nicht viele Möglichkeiten der Konstruktion gibt
  • stabiles Fundament

Gartenbesitzer mit einem großen Grundstück sind bei der Wahl des Standortes freier und auch bei der Gestaltung ihres Gartenhauses unabhängiger. Block- und Wochenendhäuser sowie Gartenhäuser mit Terrasse benötigen viel Platz. Optisch was her machen Grillpavillons und Grillkota verschiedener Größen. Sie erlauben vergnügliche Grillabende auch im Winter.

Sind die Standortfrage und die Größe des Grundstücks geplant, setzen sich die Grundstücksbesitzer mit den Gesetzen und Verordnungen der Gemeinden und/oder des Landes auseinander, denn es steht die Frage nach der Baugenehmigung im Raum.

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Brauche ich eine Baugenehmigung für ein Gartenhaus?

Die Frage, wann Grundstücksbesitzer für Gartenhäuser und Geräteschuppen einer bedürfen, hängt von der Gemeinde oder vom Land ab. Wenn die Gartenbesitzer ein Gartenhaus errichten, das sehr klein ist, kommen sie um eine Baugenehmigung vielleicht herum. Bei der Berechnung der Größe zählt neben dem bebauten Raum auch der Überstand des Daches mit. Einheitlich geregelt ist der Abstand zur Grundstücksgrenze. Dieser beträgt in jedem Fall mindestens 3 Meter.

Ist die rechtliche Frage geklärt, kommt die Kostenfrage auf die Grundstücksbesitzer zu.

Was kostet ein Gartenhaus?

Bevor Grundstücksbesitzer bis ins Detail ein Gartenhaus planen, informieren sie sich über die rechtlichen Bestimmungen und die Kosten, die auf sie zukommen können. Dabei gehen sie von den folgenden Schätzwerten aus:

GrößeAusführunggeschätzter Preis
Gartenhäuser mit einer Größe unter 8 m²einfache Ausführung600 bis 1.000 €
Gartenhäuser mit einer Größe unter 8 m²luxuriös1.000 bis 1.500 €
Gartenhäuser ca. 10 m² bis 15 m²normale Ausführung mit mehreren Fenstern und guter Bedachung1.500 bis 2.500 €
Gartenhäuser mit einer Größe von über 24 m²normale Ausführung3.500 € und mehr

 
Mit diesen Preisen für die Gartenhäuser ist es aber meist nicht getan. Wenn Grundstücksbesitzer ein Gartenhaus bauen, dürfen sie die folgenden Nebenkosten nicht unterschätzen.  Ein Fundament ist zu errichten, dessen Kosten wir weiter unten klären. Für Strom und Elektrik fallen ebenfalls Kosten an, ebenso für Wasseranschlüsse und den Aufbau, falls dieser nicht vom Grundstücksbesitzer selbst übernommen wird.
Weitere Kosten die beim Bau eines Gartenhauses anfallen:
·      Lieferung
·      Aufbau
·      Möblierung
·      das Errichten eines Weges, der zum Gartenhaus hinführt
·      Baugenehmigung
·      Extras wie Fußböden, Fensterläden oder Bedachung
Tipp: Mit einem Gartenhaus-Konfigurator als Planungshilfe bestimmen Grundstücksbesitzer selbst, wie sie das Gebäude gestalten und sind nicht an den Standard-Bausätzen gebunden.
Die Kosten für das Fundament hängen von dessen Technik sowie der Größe und dem Gewicht des Gartenhauses ab. Ohne eigene Arbeitsleistung sollten Grundstücksbesitzer, die ein Gartenhaus planen, mit Kosten von über 100 € pro Quadratmeter rechnen.
Je nach Art des Fundaments können diese höher oder niedriger ausfallen. Mögliche Fundamentarten sind neben anderen das Schraubfundament und das verdichtete Kiesfundament. Für den Aufbau auf einer Rasenfläche kommt ein Fertigfundament in Betracht.
Fazit
Ein Gartenhaus zu bauen ist ein Vorhaben, das Grundstücksbesitzer gut durchdenken, bevor sie sich ans Werk machen. Dabei kalkulieren sie neben den Kosten für den Bausatz die Nebenkosten. Nicht vergessen dürfen sie die rechtlichen Bestimmungen, über die sie sich kundig machen, denn nicht genehmigte Bauten müssen auf eigene Kosten entfernt werden. Der Abstand zur Grundstücksgrenze vermindert die zur Verfügung stehende Fläche und schränkt die Wahl und die Größe des geplanten Gartenhauses ein.
 
Foto: ©Forenius / stock adobe

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Verfasst von Redaktion

arbeitet seit gut 30 Jahren als Wirtschafts- und Finanzjournalist, überdies seit rund zehn Jahren als Kommunikationsberater. Nach seinem Magister-Abschluss an der RWTH Aachen in den Fächern Germanistik, Anglistik und Politische Wissenschaft waren die ersten beruflichen Stationen Mitte der 1980er Jahre der Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen (Pressesprecher) sowie bis Mitte der 1990er Jahre einer der größten deutschen Finanzvertriebe (Kommunikationschef und Redenschreiber).