Inhalt dieses Artikels
Krankheiten des Baumes, das Vorbereiten eines Grundstücks für Bauarbeiten und Umwelteinflüsse sind Gründe dafür, einen Baum zu fällen. Im Ratgeber erfahren Leser den Ablauf und welche Kosten für die Baumfällung entstehen.
Wann ist es nötig, einen Baum zu fällen?
Bäume sind für Menschen und Tiere lebensnotwendig, weil sie Sauerstoff produzieren. Zudem binden sie bei der Fotosynthese Kohlendioxid aus der Luft, wodurch sie das Klima schützen. Als grüne Lungen filtern sie den Staub aus der Luft, der dann bei Regen am Stamm entlang zum Boden fließt.
Bäume dienen mit ihren Blüten, Früchten, Beeren, Samen und Nüssen dem Menschen und den Tieren als Nahrungsquelle. Sie spenden Schatten und reduzieren bei vorteilhaftem Standort ein Viertel der benötigten Energie fürs Kühlen und Heizen.
Bäume liefern Holz zum Heizen, und sie dienen dem Möbel- sowie dem Hausbau. Zudem bilden Wälder Erholungsorte und stärken das Immunsystem der Menschen durch Phytozyden.
Bäume sind schützenswert – dennoch ist es unter bestimmten Voraussetzungen nötig, einen Baum zu fällen.
Mögliche Gründe für Baumfällungen sind:
- Baumtod durch fortgeschrittenes Alter: Das Holz eines abgestorbenen Baumes trocknet aus. Mögliche Folgen aufgrund der zunehmenden Instabilität sind das Umstürzen des Baumes oder das Abbrechen von Ästen. Dies bedeutet erhöhte Gefahr für Menschen und nahestehende Gebäude.
- Krankheit oder Schädlinge: Hitze und Trockenheit schwächen die Bäume und machen sie krankheitsanfällig. Weiß- und Braunfäule sowie Pilzkrankheiten zersetzen das Holz. Ist der Baum zu stark geschwächt, ansteckend, morsch oder hohl, erfordert dies eine Baumfällung.
- Instabilität durch Umwelteinflüsse: Ein Sturm hat den Baum teils entwurzelt oder anderweitig beschädigt, sodass er Menschen oder Gebäude gefährdet; Stand- und Bruchsicherheit sind durch Blitzeinschlag gefährdet.
- Baum verhindert ein Bauprojekt: Ist es nicht möglich, einen Baum zu verpflanzen, ist eine Baumfällung oft unumgänglich, um ein Bauprojekt zu realisieren.
- Unzumutbare Störung: Die Nutzung des Grundstücks ist stark beeinträchtigt (Nachweis durch Sachverständigen notwendig).
- Wirtschaftliche Holzverwertung: Baumholz dient der Herstellung von Möbeln, Brennholz oder Papier.
- Denkmalgeschützte Gebäude sind durch den Baum in Gefahr.
- Baum behindert die Entwicklung anderer hochwertiger Bäume.
- Baumbestand der Art ist zu hoch.
Ob ein Baum gefällt werden darf, entscheiden Städte und Gemeinden nach ihrer jeweiligen Baumschutzverordnung. Diese sind nicht einheitlich geregelt. Fällen Menschen einen geschützten Baum ohne Genehmigung, zieht dies hohe Bußgelder bis zu einem sechsstelligen Betrag nach sich.
Welche Regelungen & Gesetze gibt es?
Zum Schutz der Vögel in der Brutzeit, zum Erhalt der Biodiversität und zum Schutz natürlicher Lebensräume entstanden Verordnungen und Gesetze. Diese regeln die Genehmigungspflicht für das Fällen von Bäumen.
Land |
Gesetze und Verordnungen |
Baumfällung verboten |
Deutschland |
§ 39 (5) BNatSchG EU-Entwaldungsverordnung Landesnaturschutzgesetze Kommunale Baumschutzsatzungen |
Vom 1. März bis 30. September |
Österreich |
EU-Entwaldungsverordnung Baumhaftungsgesetz Baumschutzgesetz Landesgesetze Forstgesetz 1975 |
Vom 1. März bis 30. September |
Schweiz anhand des Beispiels Zürich und Umgebung
|
Baumschutzreglement der einzelnen Kantone Bau- und Zonenordnung 2016 (BZO) Planungs- und Baugesetz Baumschutzverordnung Stadt Zürich |
Vom 1. März bis 30. September |
Baum fällen – Kosten im Überblick
Baum fällen rund um Zürich, in Österreich und in Deutschland kostet abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Baumhöhe oder der Art der Baumfällung zwischen mehreren hunderten bis (umgerechnet) über 1.000 Euro.
Die Kosten für Baumfällung setzen sich zusammen aus denen für:
- die Fällgenehmigung
- Arbeitslöhne
- die Miete von Werkzeugen und Hebebühne
- die Entsorgung der Grünabfälle
- die Baumstumpf- und Wurzelentfernung
Insgesamt ergeben sich daraus die folgenden Kosten für Baumfällung:
Land |
Kosten |
Deutschland |
400 bis 1.200 € |
Österreich |
500 bis 1.000 € |
Schweiz |
400 bis 1.200 Franken (426,16 € bis 1278,48 €) |
Die Kosten für eine Baumfällung pauschal zu bestimmen ist nicht möglich. Fachleute beginnen zunächst mit der Baumansprache, um den Aufwand der Arbeiten zu ermitteln. Danach erhält der Grundstückseigentümer und Auftraggeber der Baumfällungen einen Kostenvoranschlag. Die endgültigen Kosten für die Baumfällung hängen davon ab, ob diese einen Baumkletterer oder bestimmte Werkzeuge und Techniken erfordert und wie viel Zeit sie erfordert.
Hinweis: Die Kosten für eine Baumfällung sind in Deutschland als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzbar. |
Wann kann ich den Baum selbst fällen?
Ob und wann das Selbstfällen eines Baumes im Garten oder anderen Plätzen des Grundstücks erlaubt ist, hängt davon ab, ob der Umstand den Notfallregelungen der Gemeinde unterliegt. Ein Beispiel dafür ist der Blitzeinschlag. Auskünfte geben Ordnungsämter sowie Katastrophenämter.
Überwiegend erlauben die Notfallregelungen ein Selbstfällen des Baumes, wenn sich dies als notwendig erweist, um Folgeschäden abzuwenden. Die Anträge dafür müssen Betroffene bei der zuständigen Gemeinde nachreichen.
Eine weitere Voraussetzung, die es erlaubt, den Baum selbst zu fällen, ist, dass der Baumdurchmesser 20 Zentimeter nicht überschreitet und das Fällen mit einer einfachen Axt möglich ist. Ein größerer Baumumfang erfordert eine Kettensäge. Um diese nutzen zu dürfen, braucht der Baumfäller einen Motorsägeschein sowie eine spezielle Schutzausrüstung. Zu dieser gehören:
- Schutzhose und Schutzhandschuhe
- Sicherheitsschuhe und Helm mit Visier
- Gehörschutz
Erfüllt der Baumfäller die Voraussetzungen, folgen Dach- und Sohlenschnitte und im Anschluss daran der Fällschnitt. Danach setzt er den oder die Fällkeile. Nach dem Fällen folgt das Segmentieren, bei dem der Baumfäller den Stamm von den Ästen befreit und in kleine Stücke zerteilt. Ebenso verfährt er mit dem Baumstamm und den Wurzeln, um die Teile dem Grünabfall zuzufügen oder zu Brennholz zu verarbeiten.
Fazit
Baumfällarbeiten sind oft genehmigungspflichtig. In der Schweiz legen die einzelnen Kantone die Bestimmungen dafür fest. Auch in Deutschland und Österreich sind die Gesetze und Regelungen regionsabhängig. Für die benötigten Genehmigungen in Deutschland wenden sich Baumeigentümer an das Ordnungsamt der Gemeinde.
Die Kosten für die Baumfällung unterscheiden sich. Sie hängen vom Aufwand ab und davon, ob Fachleute die Arbeiten übernehmen oder der Eigentümer selbst Hand anlegt.
Foto: © dieter76 / stock adobe
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