Gartengrundstück verkaufen – Tipps & Tricks

Wenn Sie einen Garten verkaufen möchten, stellt sich natürlich als Erstes die Frage, ob dieser Garten tatsächlich Ihnen gehört. Unsere Tipps.
Ein Gartengrundstück in einer Kleingartenanlage lässt sich nicht so einfach wieder verkaufen. Foto © Eberhard stock adobe

Gerade in Großstädte, aber auch in vielen kleineren Gemeinden kann schon lange nicht mehr jeder Haushalt von sich behaupten, dass er über einen eigenen Garten verfügen würde.

Dabei ist die Liebe der Menschen zur Arbeit in der Natur und zur Entspannung in grüner Umgebung heute vom Gefühl her so stark wie schon lange nicht mehr. Kein Wunder also, dass Kleingartenanlagen seit Jahren einen nicht enden wollenden Zuwachs an Interessenten erfahren.

Auch mancher Bauer hat im Laufe der Jahre Teile seines Landes verkauft oder verpachtet und so dem einen oder anderen die Möglichkeit geboten, mehr Lebensmittel als Selbstversorger anzubauen. Dennoch kommt für viele Kleingartenbesitzer irgendwann die Zeit, da die Arbeit in der Gartenanlage einfach zu schwer und zu anstrengend wird. Das kann einmal dann der Fall sein, wenn Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit so stark eingebunden sind, dass Sie einfach keine Zeit haben, sich weiter um Ihren Garten zu kümmern.

Zum anderen kann natürlich auch das Alter bei der Frage, ob Sie weiterhin Ihren Garten betreuen und pflegen können, eine wichtige Rolle spielen. Warum auch immer Sie Ihren Garten verkaufen und künftig dann nur noch auf Urban Gardening auf dem Balkon zurückgreifen möchten – wir zeigen Ihnen hier, wie das am besten geht und worauf Sie auf jeden Fall achten sollten.

Garten verkaufen – Was gibt es zu beachten?

Wenn Sie einen Garten verkaufen möchten, stellt sich natürlich als Erstes die Frage, ob dieser Garten tatsächlich Ihnen gehört. Hierbei kann es nämlich unterschiedliche Eigentumsgestaltungen geben.

Zum einen kann der Garten tatsächlich Ihnen gehören – dann wären Sie auch berechtigt, ihn zu verkaufen. Variante Nummer zwei kann sein, dass es sich um ein Pachtgrundstück handelt. In diesem Fall wäre ein Verkauf des Gartengrundstückes nicht möglich – schließlich haben Sie dann ja auch keine Eigentumsrechte an dem Grundstück.

Ist der Garten in einer Kleingartenanlage?

Die zweite wichtige Frage ist die nach der Lage des Grundstücks. Handelt es sich um einen Garten, der nicht viel mehr als ein Stück Feld von einem Bauern ist, dass Sie irgendwann einmal gekauft haben, dann steht es Ihnen natürlich frei, dieses Stück Land einfach zu verkaufen.

Wenn Sie ein Haus auf einem großen Grundstück besitzen und Sie haben die Möglichkeit, einen Teil des Grundstücks durch eine Grundstücksteilung abtrennen zu lassen, können Sie auch dieses Gartenstück problemlos an den Mann bringen.

Etwas anders sieht es aus, wenn Ihr Gartengrundstück in einer Kleingartenanlage zu finden ist. Dann gelten für einen möglichen Verkauf neben dem Bundeskleingartengesetz auch die Satzung des Kleingärtnervereins und die Meinung des Vorstands. Denn wenn Ihr Garten in einer solchen Anlage zu finden ist, muss zumeist der Vereinsvorstand einer Veräußerung Ihres Grundstücks erst einmal zustimmen.

Was ist mein Garten wert?

Sind diese Hürden erst einmal gemeistert, stellt sich die Frage, was Ihr Gartengrundstück tatsächlich wert ist. Das ist von zahlreichen verschiedenen Faktoren abhängig. Zum einen natürlich von der Lage. Auch in einer Kleingartensiedlung kann eine unterschiedliche Lage letztlich zu verschiedenen Preisgestaltungen für einen solchen Garten führen.

Daneben spielen Dinge wie die vorhandenen Aufbauten eine wichtige Rolle. Wenn auf Ihrem Gartengrundstück mehr steht als nur ein Vogelhaus, wertet das Ihr Grundstück zusätzlich auf. Vorausgesetzt natürlich, das Gartenhaus ist in einem guten Zustand und muss nicht ohnehin abgerissen werden.

Ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Frage nach dem Gartenwert spielen die Versorgungsanschlüsse. So ist beispielsweise ein Garten mit Elektroanschlüssen und fließend Wasser deutlich hochwertiger als ein Garten ohne Anschlüsse einer dieser Art.

Wo kann ich meinen Garten verkaufen?

Es bieten sich Ihnen tatsächlich verschiedene Möglichkeiten. Da wäre einmal ja die ohnehin notwendige Meldung beim Vorstand der Kleingärtneranlage. Wenn hier eine Warteliste mit interessierten Käufern vorliegt, haben Sie die Möglichkeit, sich einen dieser möglichen Käufer auszusuchen.

Wenn Sie den Verkauf Ihres Gartengrundstücks nicht in die Hände des Vorstands legen möchten und eine entsprechende Vorgehensweise nicht in der Kleingärtnersatzung unterbunden wird, können Sie auch eigenständig eine Anzeige bei E-Bay-Kleinanzeigen oder in der örtlichen Tageszeitung setzen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers. Besitzen Sie beispielsweise eine Schrebergartenparzelle in Straubing, ist die Beauftragung eines Immobilienmaklers in Straubing sicherlich eine gute Möglichkeit, den Verkauf für Sie so einfach wie möglich zu gestalten. Denn neben der Erstellung eines Exposés kümmert sich Ihr Makler auch um die konkrete Wertermittlung. Dabei spricht er eine Empfehlung zu einem angemessenen Preis für die Parzelle aus.

Außerdem steht Ihnen ein Makler in wichtigen rechtlichen Fragen zur Seite. Schließlich ist das deutsche Recht rund um das Thema Erwerb eines Grundstücks mit oder ohne Immobilie oft gar nicht so einfach zu durchschauen. Ein guter Makler kann Ihnen hier nicht nur einige Aufgaben abnehmen. Er erhöht auch Ihre Chancen, das Gartengrundstück zu einem möglichst hohen Preis an den Mann zu bringen.

Denn während Sie sich sicherlich wunderbar in Ihrem Garten mit den Gartenwerkzeugen auskennen, die Sie für Ihre Arbeit dort benötigen, kennt Ihr Makler die wichtigsten Werkzeuge, um Ihren Garten so schnell und rentabel wie möglich an den Mann zu bringen.

Gartenverkauf – wichtige Fragen

Wer seinen Garten verkaufen möchte, wird dabei schnell feststellen, dass der Verkauf einer Gartenparzelle gar nicht unbedingt so viel einfacher ist als der Verkauf eines ganzen Mehrfamilienhauses. Vor allem mit zwei Fragen wollen wir uns in diesem Fall befassen:

  • Brauche ich für den Gartenverkauf einen Notar?
  • Fallen Steuern beim Verkauf an?

Brauche ich für den Gartenverkauf einen Notar

Grundsätzlich ja. Denn in Deutschland ist es nicht möglich, eine Eigentumsüberschreibung eines Grundstückes oder eines Hauses vorzunehmen, ohne dass diese von einem Notar begleitet und die Umschreibung im Grundbuch von einem Notar beauftragt wurde.

Das ist ein weiterer Vorteil, wenn Sie sich für den Verkauf Ihres Gartengrundstücks an einen Makler wenden. Denn ein Immobilienmakler kann Ihnen nicht nur genau erklären, worauf Sie beim Verkauf Ihrer Gartenanlage achten müssen.

Fallen Steuern beim Verkauf an

Diese Frage kann am besten ein auf Steuerrecht spezialisierter Anwalt für Sie beantworten. Bei einem selbst genutzten Grundstück oder einer selbst genutzten Immobilie zu Wohnzwecken fallen allerdings keine Steuern an. Inwieweit ein Kleingartengrundstück ohne Wohnbereich hier gleichbehandelt wird, kann ein Experte für Steuerrecht am besten beantworten.

Fazit

Sie möchten Ihren Garten verkaufen, aber andererseits natürlich auch sichergehen, dass bei dem Verkauf alles seine Richtigkeit hat. Die Chance, einen möglichst hohen Preis für das zu verkaufende Gartengrundstück zu erzielen, erhöhen sie natürlich deutlich, wenn Sie einen versierten Makler mit der Vertretung Ihrer Interessen in Sachen Gartenverkauf beauftragen.

Foto: © Eberhard/ stock adobe

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